In-App-Käufe sind eine beliebte Methode für App-Anbieter Geld zu machen. Die oft kostenlosen Spiele-Apps können durch die sogenannten In-App-Käufe zu regelrechten Kostenfallen werden. Magische Zaubertränke, bunte Steine, Gemüse für das süße Pony – welches Kind lässt sich nicht davon verleiten? Das Problem: Diese schönen, bunten, glitzernden Gegenstände kosten Geld. Nur ein Fingertipp und schon hat das Kind bei dem vermeintlich kostenlosen Spiel ungewollt eingekauft.
Eltern können die Kostenfalle In-App-Kauf vermeiden – und zwar, indem sie die Einstellungen des Smartphones ändern. Wer ein iPhone von Apple besitzt, öffnet Einstellungen à Allgemein à Einschränkungen à Einschränkungen aktivieren. Dort wird zweimal eine vierstellige PIN eingegeben. Anschließend kann in der Liste der Schieberegler „In-App-Käufe" deaktiviert werden.
Bei Android-Smartphones muss zuerst der Play Store geöffnet werden. Dort tippt man oben links auf die drei Striche und wählt Einstellungen à Nutzersteuerung à Passwort für Käufe erforderlich à Für alle Käufe bei Google Play auf diesem Gerät. Nach der Eingabe des Google-Kennworts und der Bestätigung mit OK wird der Play Store wieder geschlossen. Nun ist der Kauf neuer Apps beziehungsweise das Shopping innerhalb von Apps nur noch mit der Eingabe des Google-Kennworts möglich.
Bei Windows Phone 8 gibt es die sogenannte Brieftaschen-Funktion, die unbeabsichtigte Käufe verhindert. Dafür muss der Nutzer folgende Menüpunkte öffnen: Einstellungen à Anwendungen à Brieftasche à Regler „Brieftaschen-PIN“ auf EIN stellen à PIN mit mindestens vier Zahlen eingeben àmit Fertig bestätigen àHaken setzen bei „Brieftaschen-PIN zum Schutz beim Kauf von Musik, Apps und In-App-Inhalten verwenden“. Somit können künftig nur noch App-Käufe getätigt werden, wenn zuvor die PIN eingegeben wurde.
Eine weitere Gefahr geht von Abofallen aus: teure Abos sind eine beliebte Abzockmethode von dubiosen Anbietern, Kinder sind dabei geeignete Opfer. Aus Versehen oder aus Neugier auf einen bunten, blinkenden Werbebanner geklickt und schon hat der Nachwuchs ein teures Abo für Klingeltöne, Hintergrundbilder oder witzige Videos abgeschlossen. Das Problem: Abos werden heimlich über die Telefonrechnung abgebucht. Oft bleiben sie für lange Zeit unbemerkt. Zudem ist solch ein Abo nicht so einfach zu kündigen.
Um erst gar nicht in diese Situation zu kommen, sollten Kinder zuerst für dieses Thema sensibilisiert werden. Gleichzeitig sollten Eltern ihnen Alternativen aufzeigen, wie man zum Beispiel kostenlos Musik hören oder sich Bilder auf das Smartphone laden und diese als Hintergrund nutzen kann.
Zudem gibt es die Möglichkeit – sollten Eltern ihrem Kind das Smartphone unbeaufsichtigt in die Hände geben – den Flugmodus zu aktivieren. Das hat den Vorteil, dass zum einen keine eingehenden Anrufe ankommen und zum anderen die Internet-Verbindung ausgeschaltet ist. Somit können auch keine Abo-Käufe getätigt werden.
Wenn der Nachwuchs ein eigenes Smartphone besitzt, sollten Eltern unbedingt die Drittanbietersperre vom Mobilfunkanbieter aktivieren lassen. Mit der Drittanbietersperre fordert der Kunde seinen Mobilfunkanbieter auf, die Handynummer nicht an Dritte weiterzugeben. Somit können weder In-App-Käufe noch Abos abgeschlossen werden, denn dafür brauchen die App-Hersteller und Abo-Betreiber die Telefonnummer. Nur so können die entstandenen Kosten einem Anschluss zugeordnet und die Beträge auf die Mobilfunkrechnung gesetzt werden.
Die Drittanbietersperre ist übrigens gesetzlich geregelt. Nach Telekommunikationsgesetz § 45d (3) sind Mobilfunkanbieter verpflichtet, der Kundenbitte nach einer Sperre von Drittanbietern nachzukommen. Bei manchen Mobilfunkanbietern kann auch eine individuelle Sperre eingerichtet werden – es werden also nur bestimmte Dienste oder Rufnummern gesperrt. Weitere Informationen finden Eltern dazu im Kunden- und Service-Bereich des jeweiligen Anbieters.
Viele Sendungen oder Serien im TV locken mit Gewinnspielen oder Abstimmungen. Solche Anrufe kosten natürlich Geld – vor allem wenn sie vom Handy aus getätigt werden. Vor allem bei Gewinnspielen, die live im TV stattfinden und der Anrufer in das Fernsehstudio geschaltet wird, kostet jeder Anruf – auch wenn der Anrufer gar nicht durchkommt. Eltern sollten ihren Kindern daher genau erklären, dass es keine Gewinngarantie gibt, auch wenn es so erscheint.
Wer das Smartphone mit einem Prepaid-Vertrag mit Internet-Option oder einer Smartphone-Flatrate bestückt hat, muss in der Regel keine überhöhten Kosten für das mobile Surfen fürchten. Das schlimmste, was passieren kann ist, dass das Guthaben beziehungsweise das Inklusiv-Volumen aufgebraucht wird. In beiden Fällen fallen danach keine weiteren Kosten an. Bei einem Prepaid-Vertrag muss Geld nachgeladen werden. Bei einer Flatrate muss sich der Nutzer bis zum Ende des Monats mit GPRS-Geschwindigkeiten beim Surfen begnügen.
Sollte der gebuchte Tarif jedoch keine Internet-Option enthalten, ist Vorsicht angesagt. In diesem Fall wird bei der Nutzung des mobilen Internets pro Megabyte (MB) abgerechnet. Das sind in der Regel nur wenige Cent. Der Betrag summiert sich aber schnell auf mehrere Euro, wenn beispielsweise ein Video angesehen oder Musik gestreamt wird. Das Tückische: Eine Internet-Verbindung per Paketdaten lässt sich mit nur einem Fingertipp herstellen. Drückt der Nachwuchs also aus Versehen auf die entsprechende Taste, muss gezahlt werden.
Um eine ungewollte Einwahl in das Internet zu verhindern, kann auf dem Smartphone in den Einstellungen eine Internetverbindung unterbunden oder sogar eine spezielle Kindersicherung aktiviert werden.
Wer mit dem Smartphone mobil im Internet surfen möchte, benötigt dafür einen Datentarif. Allnet-Flat-Tarife für das Handy enthalten oftmals auch ein Datenpaket für die mobile Nutzung. In der Regel wird nach Verbrauch des monatlichen Inklusiv-Volumens die Geschwindigkeit gedrosselt. Seit einiger Zeit gibt es bei manchen Anbietern aber eine neue Regelung: Die sogenannte Datenautomatik führt nach dem Verbrauch des inklusiv-Volumens zum automatischen Nachbuchen von kostenpflichtigen Datenpaketen. Dieser Vorgang kann sich bis zu dreimal pro Monat wiederholen. In der Regel kostet einmal aufladen zwischen 2 und 5 Euro.
Das Problem: Die Datenautomatik ist bei den entsprechenden Tarifen automatisch voreingestellt. Wer das nicht weiß oder nicht daran denkt, muss Mehrkosten bezahlen. Bei vielen Tarifen muss die Datenautomatik deaktiviert werden. Eine Deaktivierung erfolgt zumeist über die Hotline oder im persönlichen Online-Bereich des jeweiligen Anbieters. Es gibt aber auch Mobilfunkmarken, bei denen die Datenautomatik „fester Tarifbestandsteil" ist und daher nicht abbestellt werden kann.
Wer einen Tarif mit Datenautomatik gebucht hat und die Option nicht deaktivieren kann, hat die Möglichkeit, auf seinem Smartphone eine Volumengrenze einzurichten. In diesem Fall schaltet das Smartphone das mobile Internet ab, wenn die festgelegte Volumengrenze erreicht ist.
Zudem kann der Nutzer, nachdem das Inklusiv-Volumen aufgebraucht wurde, die mobile Datennutzung ausschalten. Dann muss entweder im WLAN weitergesurft werden oder es wird ganz auf die mobile Internet-Nutzung verzichtet.
In jedem Fall sollten Eltern die Monatsrechnungen und Abbuchungen des Mobilfunkbetreibers regelmäßig prüfen. Sollten trotz einer Drittanbietersperre unklare Kosten auftauchen, kann der Kunde Widerspruch beim Mobilfunkbetreiber einlegen. Zudem besteht die Möglichkeit einer Lastschriftrückgabe. Diese ist mitunter mit Mehrkosten verbunden.